Zurück zur Übersicht

Die Forschungszulage (FZulG)

So nutzen Sie die steuerliche Forschungszulage als verlässliche Förderung für Ihre internen F&E-Aktivitäten.

Wer wird gefördert?

Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von der Unternehmensgröße. Eines der wenigen Instrumente, das nicht an der KMU-Definition hängt.

Typische förderfähige Maßnahmen

  • Eigene Personalkosten für F&E-Tätigkeiten
  • Kosten für Auftragsforschung
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern

Förderprogramme

Zweistufiges Verfahren: Erst Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), dann Geltendmachung beim Finanzamt.

Wichtig zu wissen

Die Forschungszulage ist eines der wenigen Instrumente, das auch rückwirkend beantragt werden kann.

Was Sie vorbereiten sollten

Dokumentierte Stundenaufzeichnungen der beteiligten F&E-Mitarbeiter und technische Beschreibungen der F&E-Vorhaben (Ziel, Unsicherheit, Neuheit).

Einschränkung: Die Abgrenzung, welche Tätigkeiten als F&E anerkannt werden, ist strikt. Vertriebs- oder reine Konstruktionsarbeiten fallen nicht darunter. Belege müssen revisionssicher sein.

Sichern Sie sich Klarheit

Lassen Sie uns in einem kurzen, kostenfreien Erstgespräch prüfen, ob Ihr Vorhaben für diese Fördermittel in Frage kommt.

Erstgespräch vereinbarenDirekt zum Fördercheck

Verwandte Themen

Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen.

Fördermittel müssen rechtzeitig und strategisch beantragt werden. Eine frühzeitige Prüfung sichert Ihnen die bestmöglichen Konditionen.

Kostenfreies Erstgespräch vereinbaren