Die Forschungszulage (FZulG)
So nutzen Sie die steuerliche Forschungszulage als verlässliche Förderung für Ihre internen F&E-Aktivitäten.
Wer wird gefördert?
Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von der Unternehmensgröße. Eines der wenigen Instrumente, das nicht an der KMU-Definition hängt.
Typische förderfähige Maßnahmen
- Eigene Personalkosten für F&E-Tätigkeiten
- Kosten für Auftragsforschung
- Eigenleistungen von Einzelunternehmern
Förderprogramme
Zweistufiges Verfahren: Erst Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), dann Geltendmachung beim Finanzamt.
Wichtig zu wissen
Die Forschungszulage ist eines der wenigen Instrumente, das auch rückwirkend beantragt werden kann.
Was Sie vorbereiten sollten
Dokumentierte Stundenaufzeichnungen der beteiligten F&E-Mitarbeiter und technische Beschreibungen der F&E-Vorhaben (Ziel, Unsicherheit, Neuheit).
Sichern Sie sich Klarheit
Lassen Sie uns in einem kurzen, kostenfreien Erstgespräch prüfen, ob Ihr Vorhaben für diese Fördermittel in Frage kommt.
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Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen.
Fördermittel müssen rechtzeitig und strategisch beantragt werden. Eine frühzeitige Prüfung sichert Ihnen die bestmöglichen Konditionen.
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